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Vorteile einer Stromeigenversorgung mit Stromspeicher

Selbstversorger: 

  • Unabhängigkeit vom Netzbetreiber

  • bei Stromausfall wird das Haus mit dem gespeicherten Strom versorgt  

  • bei richtiger Speicherauswahl ist der Eigenverbrauch rentabler als die Einspeisung

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​Klimafreundlichkeit:

  • sauber

  • nachhaltig

  • emissionsfrei

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Geldbeutelschonend: 

  • Weniger Zukauf vom externen Strom

  • wartungsarm

  • hohe Lebensdauer (ca. 10 Jahre)

  • größere Unabhängigkeit von Strompreisen

Rechtliches

Jahressteuergesetz ab 01.01.2023

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  • Kleine PV- Anlagen werden von der Ertragssteuer befreit

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  • Alle PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp für EFH und Gewerbeimmobilien sowie bis 15 kWp bei MFH pro Wohnung oder Geschäftseinheit, insgesamt aber nur bis max. 100 kWp pro Steuerpflichtigen, werden von der Einkommenssteuer befreit

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  • Für Lieferung und Installation der Anlagen sowie für Stromspeicher fällt die Steuer ebenfalls weg

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  • Durch die Ertragssteuerbefreiung entfällt die Verpflichtung der Gewinnermittelung, d.h. auch das Erstellen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung​

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